Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. Oktober 2026
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Anlässe, die wir für Sie durchführen. Abweichungen halten wir in der Offerte fest, und die Offerte geht diesen Bedingungen vor.
2. Offerte und Auftrag
Unsere Offerten sind 90 Tage gültig. Ein Auftrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte schriftlich bestätigen. Angaben auf unserer Website sind Richtwerte und keine Offerte.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Personal ist für die Dauer des Anlasses eingeplant und in der Offerte als eigener Posten ausgewiesen.
4. Zahlung
Bei Aufträgen ab CHF 5'000 werden 50 Prozent bei Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Offerten sind 90 Tage gültig.
5. Gästezahl
Die definitive Gästezahl teilen Sie uns 5 Tage vor dem Anlass mit. Sie ist die Grundlage für Einkauf und Rechnung.
Kommen weniger Gäste, wird die gemeldete Zahl verrechnet, weil dafür eingekauft und geplant wurde. Kommen mehr, rechnen wir die tatsächliche Zahl.
6. Absagen
Bei Aufträgen ab CHF 5'000 werden 50 Prozent bei Auftragsbestätigung fällig.
Bis 6 Wochen vor dem Anlass ist eine Absage kostenlos, die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
Zwischen 6 Wochen und 10 Tagen behalten wir die Anzahlung ein.
Weniger als 10 Tage vorher wird der volle Betrag für das Essen fällig, ohne Personal und Getränke. Zu diesem Zeitpunkt ist die Ware eingekauft.
7. Kurzfristige Anlässe
Wenn es schnell gehen muss, geht es meistens trotzdem. Ein Picknick für zwei ist am nächsten Tag möglich, eine Feier für zweihundert braucht etwas mehr. Je nach Aufwand kommt ein Zuschlag dazu, den wir Ihnen vorher nennen. Fragen Sie an, bevor Sie es aufgeben.
8. Verschiebungen
Eine Verschiebung des Datums ist bis 4 Wochen vor dem Anlass kostenlos möglich, sofern der neue Termin bei uns frei ist. Danach gelten die Stornobedingungen nach Ziffer 6.
9. Ihre Mitwirkung
Sie stellen sicher, dass wir am Veranstaltungsort rechtzeitig Zugang haben und dass Strom, Wasser und eine Anlieferungsmöglichkeit vorhanden sind.
Notwendige Bewilligungen für den Ort und den Anlass liegen bei Ihnen, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
10. Allergien und Ernährungsformen
Allergien und besondere Ernährungsformen teilen Sie uns spätestens mit der definitiven Gästezahl mit. Wir kennzeichnen die Speisen vor Ort. Für Angaben, die uns nicht rechtzeitig vorliegen, können wir keine Verantwortung übernehmen.
11. Material
Geschirr, Gläser, Mobiliar und Geräte, die wir mitbringen, bleiben unser Eigentum. Beschädigungen oder Verluste, die während des Anlasses entstehen, verrechnen wir zum Wiederbeschaffungswert.
12. Höhere Gewalt
Können wir einen Anlass aus Gründen nicht durchführen, die wir nicht zu vertreten haben, suchen wir gemeinsam nach einem Ersatztermin. Bereits entstandene Kosten werden verrechnet.
13. Bild- und Tonaufnahmen
Wir fotografieren gelegentlich unsere eigene Arbeit an Anlässen. Wenn Sie das nicht möchten, sagen Sie uns das vorher, dann fotografieren wir nicht.
Bilder, auf denen Gäste erkennbar sind, veröffentlichen wir nur mit Ihrer Zustimmung. Bei Anlässen im Bereich Boardroom Dining fotografieren wir grundsätzlich nicht.
14. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Einsiedeln.